Nach Gründung der Kanzlei Kerz im Jahre 1978 wurde die Tätigkeit für Unternehmen, nunmehr als deren Firmenanwalt weitergeführt (siehe Vita). Die Tätigkeit beinhaltet die Beratung der Geschäftsleitung in allen rechtlich relevanten Angelegenheiten, so z.B. Handelsvertreterrecht, Arbeitsrecht, Urheberrecht, gewerblicher Rechtsschutz, Kauf- und Darlehensverträge usw. Die Gestaltung der sich daraus ergebenden Veranlassungen, z.B. Verträge und auch die alleinige Rechtsvertretung vor allen Gerichten.
Diese Rechtsgebiete sind auch im Wesentlichen die Schwerpunkte der sonstigen anwaltlichen Tätigkeit im Rahmen der Interessenvertretung weiterer Mandanten.